Ansprechpersonen bei sexualisierter Gewalt

Im Kirchenkreis An der Ruhr und den zugehörigen Gemeinden gibt es spezielle Ansprechpersonen für alle Fragen zu sexualisierter Gewalt und Verletzung der Selbstbestimmungsrechte von Kindern und anderen Schutzbefohlenen. Die Ansprechpartner*innen helfen bei allen Fragen zu Verdachtsfällen von Kindeswohlgefährdung und sexualisierter Gewalt. Bitte zögern Sie nicht, Kontakt aufzunehmen.

In der Evangelischen Kirche im Rheinland, unserer Landeskirche, gelten konkrete Leitlinien zum Umgang mit sexualisierter Gewalt/Missbrauch, es gibt klare Verfahrenswege und Hilfen für Betroffene. Hier finden Sie Positionen, Materialien und Kontakte.

Für den Kirchenkreis An der Ruhr gilt das hier verlinkte Schutzkonzept gegen sexualisierte Gewalt.

 

Vertrauenspersonen für den Kirchenkreis An der Ruhr

Die Vertrauenspersonen sind erste Ansprechpartner*innen bei persönlichen Fragen und in Verdachtsfällen. Bitte zögern Sie nicht, die Vertrauenspersonen zu kontaktieren. Sie helfen als Lots*innen weiter.

  • Diplom-Sozialpädagogin Ilka Käufer, Telefon 497520, ilka.kaeufer@gmx.de
  • Bert Walther, Jugendreferent des Kirchenkreises An der Ruhr, jugend@kirche-muelheim.de, Telefon 0208. 3003.119
    Althofstraße 9, 45468 Mülheim an der Ruhr

Insoweit erfahrene Fachkräfte

Insoweit erfahrene Fachkraft ist in Deutschland die gesetzlich gem. SGB VIII, §§ 8a und 8b festgelegte Bezeichnung für die beratende Person zur Einschätzung des Gefährdungsrisikos bei einer vermuteten Kindeswohlgefährdung. Die insoweit erfahrenen Fachkräfte haben eine Zusatzqualifikation durchlaufen und werden in Verdachtsfällen der Kindswohlgefährdung hinzugezogen.

 

Evangelische Kirche im Rheinland
Ansprechstelle im Umgang mit Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung: Claudia Paul, Evangelische Hauptstelle für Familien- und Lebensberatung, Graf-Recke-Straße 209a, 40237 Düsseldorf, Telefon 0211/36 10 -312 oder -300, claudia.paul@ekir.dewww.ekir.de/ansprechstelle

Ermittelnde Juristin im Landeskirchenamt: Frau Döring, Telefon: 0211/4562-349;
Büro/Kontakt: Werner Grutz, Telefon 0211/4562-393, Werner.Grutz@ekir.de, Montag bis Donnerstag, 8 bis 12.30 Uhr

Mehr hier: http://www.ekir.de/www/ueber-uns/sexualisierte-gewalt-9760.php

 

Fachstelle für den Umgang mit Verletzungen der sexuellen Selbstbestimmung

Die Evangelische Kirche von Westfalen, die Lippische Landeskirche und die Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe übernehmen Verantwortung in Anerkennung des Leids Betroffener sexualisierter Gewalt, das in ihren Einrichtungen und Arbeitsfeldern zugefügt und erlitten wurde. Erlittenes Leid und Unrecht kann nicht ungeschehen gemacht werden. Es kann aber gesehen und anerkannt werden. Menschen, die in ihrer Kindheit oder Jugend sexualisierte Gewalt in kirchlichen und diakonischen Einrichtungen in NRW erlebt haben, können über die Fachstelle individuelle Zahlungen erhalten. Eine Unabhängige Kommission (UK) bearbeitet die Anträge. Das Gremium der Evangelischen Kirche im Rheinland, der Evangelischen Kirche von Westfalen, der Lippischen Landeskirche und des Diakonischen Werkes Rheinland-Westfalen-Lippe (Diakonie RWL) besteht aus sechs Mitgliedern, die über traumatherapeutische, psychologische, theologisch-seelsorgliche, pädagogische und juristische Qualifikationen verfügen. Die Geschäftsstelle der Unabhängigen Kommission (UK) ist die Fachstelle für den Umgang mit Verletzungen der sexuellen Selbstbestimmung (FUVSS): https://www.fuvss.de.

Schutzkonzept gegen sexualisierte Gewalt des Kirchenkreises An der Ruhr