Kircheneintritt

Haben Sie Lust, (wieder) dazuzugehören? Seien herzlich willkommen!  – Auch und gerade dann, wenn Sie Kirche bis jetzt eher als gelegentlich*e Besucher*in erlebt haben. Auch wenn Sie noch nicht sicher sind, ob die Kirchenmitgliedschaft für Sie das Richtige ist, informieren wir Sie gern – und überlassen Ihnen die Entscheidung über den nächsten Schritt.

So geht’s
Wenn Sie mögen, kommen Sie in der Evangelischen Ladenkirche, Kaiserstraße 4, vorbei. (Kircheneintritte sind aktuell in der Regel möglich: montags, dienstags und freitags in der Zeit von 11 bis 14 Uhr, wir freuen uns, wenn Sie sich vorher ankündigen unter sabine.dams@kirche-muelheim.de oder  Telefon 3056731). Es wartet keine Glaubensprüfung auf Sie. Sie brauchen sich nicht zu rechtfertigen. Wenn Sie sicher sind, dass Sie wieder dazugehören möchten, dann füllt ein Teammitglied mit Ihnen zusammen einen Aufnahmeantrag aus. Ein Gespräch schließt sich an. Damit sind Sie wieder Mitglied der Kirche. Der Antrag wird von uns an das Pfarramt weitergeleitet, in dessen Gebiet Sie Ihren ersten Wohnsitz haben. Sie können sich aber auch für eine andere Gemeinde entscheiden.

Eintritt in der Gemeinde:
Natürlich können Sie auch in Ihrer Gemeinden (wieder) in die evangelische Kirche eintreten. Nehmen Sie einfach Kontakt mit Ihrer Pfarrerin oder Ihrem Pfarrer auf. In unserem Straßenverzeichnis können Sie herausfinden, zu welchem Gemeindebezirk Sie gehören. Wenn Sie mögen, kommt Ihr*e Pfarrer*in auch zu Ihnen.

Die Taufe bleibt immer gültig
Ein Austritt aus der Kirche macht die Taufe nicht ungültig. Wenn Sie also (als Kind) schon einmal getauft wurden, wird die Taufe auch nicht wiederholt. Die evangelische und katholische Kirche erkennen die Taufe übrigens gegenseitig an. Wenn Sie noch nicht getauft sind, helfen wir gerne, den Kontakt zu einer Pfarrerin oder einem Pfarrer herzustellen.

Was ist nötig?
Sie sollten sich persönlich ausweisen können. Wenn vorhanden, halten Sie doch auch die Taufurkunde oder Bescheinigung über Taufdatum und -ort, und falls vorhanden, Ihre Konfirmationsurkunde sowie die Austrittsbescheinigung vom Amtsgericht bereit. Wer diese Papiere nicht verfügbar hat, unterschreibt eine schriftliche Versicherung, dass er christlich getauft wurde und keiner Kirche angehört.

Und was kostet das?
Fürs Beten auch noch Geld bezahlen? Das wäre eine kurze Rechnung. Aber die Solidarität mit Arbeitslosen, Schwangerenberatung, Seniorenbetreuung, Kindertagesstätten und Jugendfreizeiten, Musik und Kultur – all das kostet Geld und gehört zu unserem Angebot für eine menschenfreundliche Gesellschaft. Und nicht zuletzt die Gottesdienste: für Kinder, für Familien, bei Taufen, bei Hochzeiten, bei Beerdigungen.

Der Eintritt in die Kirche kostet nichts.

Aber als Mitglied der Kirche werden Sie, sofern Sie Lohn- oder Einkommensteuer zahlen, auch Kirchensteuer bezahlen.

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