Kirchenaustritt

Wir bedauern jeden einzelnen Entschluss, der Menschen bewegt, aus der Kirche auszutreten. Aber natürlich respektieren wir diesen Schritt.

Mülheimer*innen, die nicht mehr Mitglied der Evangelischen Kirche sein wollen, müssen dies beim Amtsgericht veranlassen. Details dazu hier: https://www.ag-muelheim.nrw.de/aufgaben/abteilungen/Kirchenaustritte/index.php.

Nach dem Kirchenaustritt kann man kein Patenamt mehr übernehmen und wird in der Regel nicht kirchlich bestattet.

Manchmal gibt es konkrete Gründe, warum Mitglieder aus der Kirche austreten: Sie haben sich über etwas oder über jemanden geärgert, sind enttäuscht, finden Ihren Beitrag zur Kirchensteuer nicht angemessen oder sie finden sich im kirchlichen Leben nicht (mehr) wieder. Aber vielleicht ist es ja auch etwas ganz anderes. Wenn Sie uns an Ihren Gründen teilhaben lassen mögen, gerne auch anonym, dann wissen wir das sehr zu schätzen. Denn daraus wollen wir lernen. Schreiben Sie uns gerne an kontakt@kirche-muelheim.de.

Übrigens: Man kann auch wieder in die Kirche eintreten. Falls Sie es sich später einmal anders überlegen sollten, freuen wir uns und heißen Sie herzlich willkommen! Nach Rechtfertigungen wird nicht gefragt.