Kirchenaustritt

Wir bedauern jeden einzelnen Entschluss, der Menschen bewegt, aus der Kirche auszutreten. Aber natürlich respektieren wir diesen Schritt.

Mülheimer*innen, die nicht mehr Mitglied der Evangelischen Kirche sein wollen, müssen dies beim Amtsgericht veranlassen. Details dazu hier: https://www.ag-muelheim.nrw.de/aufgaben/abteilungen/Kirchenaustritte/index.php.

Nach dem Kirchenaustritt kann man kein Patenamt mehr übernehmen und wird in der Regel nicht kirchlich bestattet.

Manchmal gibt es konkrete Gründe, warum Mitglieder aus der Kirche austreten: Sie haben sich über etwas oder über jemanden geärgert, sind enttäuscht, finden Ihren Beitrag zur Kirchensteuer nicht angemessen oder sie finden sich im kirchlichen Leben nicht (mehr) wieder. Aber vielleicht ist es ja auch etwas ganz anderes. Wenn Sie uns an Ihren Gründen teilhaben lassen mögen, gerne auch anonym, dann wissen wir das sehr zu schätzen. Denn daraus wollen wir lernen. Schreiben Sie uns gerne an kontakt@kirche-muelheim.de.

Vielleicht machen Sie sich Gedanken über die Kirchensteuer, und darüber, ob ihr Mitgliedsbeitrag (noch) gut angelegt ist. Hier finden Sie weitere Informationen darüber, wie Ihre Kirchensteuer sich zusammensetzt und welcher Arbeit sie zugute kommt.

Jede*r ist und bleibt willkommen

Auch wer aus der Kirche ausgetreten ist, bleibt jederzeit willkommen bei uns. Der Gottesdienstbesuch steht allen offen. Auch Angebote in Beratung und Diakonie sind unabhängig von der Kirchenmitgliedschaft für alle Menschen zugänglich.

Übrigens: Man kann auch wieder in die Kirche eintreten. Falls Sie es sich später einmal anders überlegen sollten, freuen wir uns und heißen Sie herzlich willkommen! Nach Rechtfertigungen wird nicht gefragt.

Kirchenmitgliedschaft mach Sinn – Warum?

Natürlich gibt es viele gute Gründe, dabei zu sein und auch Kirchenmitglied zu bleiben. Vielleicht können Sie sich ja mit dem einen oder anderen Grund identifizieren.

  1. Sie sind Teil einer Gemeinschaft, in der jede*r willkommen ist. Und zwar genau so wie Sie sind. Egal woher Sie kommen, ob Sie arm sind oder reich. Egal, wie und mit wem Sie zusammenleben, ob Sie sich stark fühlen oder schwach. Allein Ihr Wunsch, dazuzugehören zählt.
  2. Mit Ihrer Kirchenmitgliedschaft unterstützen Sie die Kirche, die genau in diesem Sinne allen, die es möchten, ein zu Hause bietet.
  3. Kirche lebt nicht nur rund um den eigenen Kirchturm: Als Christ*in sind Sie auch Teil einer weltweiten Gemeinschaft.
  4. Als Mitglied unterstützen Sie eine Kirche, die sich sozial engagiert, KiTas und OGS-Gruppen betreibt und so eine Säule in der sozialen Gemeinschaft in Ihrer Stadt ist.
  5. Vielleicht möchten Sie als Taufpate bzw. Taufpatin mit Kindern Ihrer Verwandten oder Freunde eine besondere Verbindung eingehen. Nach einem Austritt ist das nicht mehr möglich.
  6. Kirchlich bestattet werden in der Regel nur Verstorbene, die auch der Kirche angehörten.
  7. Als evangelisches Kirchenmitglied bestimmen Sie mit: Alle Gemeindemitglieder über 14 Jahren können das Presbyterium, ihre Gemeindeleitung, wählen. Das Presbyterium entscheidet ganz konkret, wo sich die jeweilige Gemeinde engagiert und was sie finanziert. Aus dem Presbyterium werden Delegierte in die Synode des Kirchenkreises und in andere Gremien entsandt. So wird Mitbestimmung auch über die Gemeinde hinaus umgesetzt.