Ansprechpersonen bei sexualisierter Gewalt

Im Kirchenkreis An der Ruhr und den zugehörigen Gemeinden gibt es spezielle Ansprechpersonen für alle Fragen zu sexualisierter Gewalt und Verletzung der Selbstbestimmungsrechte von Kindern und anderen Schutzbefohlenen. Die Ansprechpartner*innen helfen bei allen Fragen zu Verdachtsfällen von Kindeswohlgefährdung und sexualisierter Gewalt. Bitte zögern Sie nicht, Kontakt aufzunehmen.

In der Evangelischen Kirche im Rheinland, unserer Landeskirche, gelten konkrete Leitlinien zum Umgang mit sexualisierter Gewalt/Missbrauch, es gibt klare Verfahrenswege und Hilfen für Betroffene. Hier finden Sie Positionen, Materialien und Kontakte.

Für den Kirchenkreis An der Ruhr gilt das hier verlinkte Schutzkonzept gegen sexualisierte Gewalt.

Kirchenrechtlicher Rahmen: Seit 2003 gibt es in der Evangelischen Kirche im Rheinland (EKiR) beim Verdacht auf Verletzungen der sexuellen Selbstbestimmung ein klar geregeltes Verfahren samt einer Null-Toleranz-Politik. Mit dem 2020 beschlossenen Kirchengesetz zum Schutz vor sexualisierter Gewalt wurden die Maßnahmen zum Schutz aller Menschen im Wirkungskreis der Kirche vor allen Formen sexualisierter Gewalt weiter ausgebaut. Das Gesetz verpflichtet alle kirchliche Ebenen zur Entwicklung von Schutzkonzepten, Einsicht von Führungszeugnissen und es legt eine Meldepflicht bei begründeten Verdachtsfällen fest. Dazu informiert die EKiR hier: https://www2.ekir.de/inhalt/in-der-rheinischen-kirche-ist-ein-erweitertes-fuehrungszeugnis-vorzulegen/

 

Vertrauenspersonen für den Kirchenkreis An der Ruhr

Die Vertrauenspersonen sind erste Ansprechpartner*innen bei persönlichen Fragen und in Verdachtsfällen. Bitte zögern Sie nicht, die Vertrauenspersonen zu kontaktieren. Sie helfen als Lots*innen weiter.

Insoweit erfahrene Fachkräfte

Insoweit erfahrene Fachkraft ist in Deutschland die gesetzlich gem. SGB VIII, §§ 8a und 8b festgelegte Bezeichnung für die beratende Person zur Einschätzung des Gefährdungsrisikos bei einer vermuteten Kindeswohlgefährdung. Die insoweit erfahrenen Fachkräfte haben eine Zusatzqualifikation durchlaufen und werden in Verdachtsfällen der Kindswohlgefährdung hinzugezogen.

Ansprechpersonen in den Kirchengemeinden

Kontaktliste hier

 

Evangelische Kirche im Rheinland

Ansprechstelle im Umgang mit Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung: Claudia Paul, Evangelische Hauptstelle für Familien- und Lebensberatung, Graf-Recke-Straße 209a, 40237 Düsseldorf, Telefon 0211/36 10 -312 oder -300, claudia.paul@ekir.dewww.ekir.de/ansprechstelle

Für beruflich und ehrenamtlich Mitarbeitende besteht nach dem Kirchengesetz  Meldepflicht bei begründetem Verdacht auf sexualisierte Gewalt. Die Meldestelle im Landeskirchenamt ist erreichbar unter Tel. 0211 4562-602 und per Mail an meldestelle@ekir.de.

Mehr hier: http://www.ekir.de/www/ueber-uns/sexualisierte-gewalt-9760.php

 

Fachstelle für den Umgang mit Verletzungen der sexuellen Selbstbestimmung

Für Betroffene, die Zahlungen in Anerkennung des erlittenen Leids beantragen: Die Evangelische Kirche von Westfalen, die Lippische Landeskirche und die Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe übernehmen Verantwortung in Anerkennung des Leids Betroffener sexualisierter Gewalt, das in ihren Einrichtungen und Arbeitsfeldern zugefügt und erlitten wurde. Erlittenes Leid und Unrecht kann nicht ungeschehen gemacht werden. Es kann aber gesehen und anerkannt werden. Menschen, die in ihrer Kindheit oder Jugend sexualisierte Gewalt in kirchlichen und diakonischen Einrichtungen in NRW erlebt haben, können über die Fachstelle individuelle Zahlungen erhalten. Eine Unabhängige Kommission (UK) bearbeitet die Anträge. Das Gremium der Evangelischen Kirche im Rheinland, der Evangelischen Kirche von Westfalen, der Lippischen Landeskirche und des Diakonischen Werkes Rheinland-Westfalen-Lippe (Diakonie RWL) besteht aus sechs Mitgliedern, die über traumatherapeutische, psychologische, theologisch-seelsorgliche, pädagogische und juristische Qualifikationen verfügen. Die Geschäftsstelle der Unabhängigen Kommission (UK) ist die Fachstelle für den Umgang mit Verletzungen der sexuellen Selbstbestimmung (FUVSS): https://www.fuvss.de.

 

Vernetzungsplattform für Betroffene – BeNe

Vernetzungsplattform BeNe der Betroffenenvertretung des Beteiligungsforum Sexualisierte Gewalt in der EKD: https://betroffenen-netzwerk.de .
Das Forum ist moderiert, hier können sich Betroffene austauschen.

 

Unabhängige Ansprechstellen

Anlaufstelle.help

Unabhängige Anlaufstelle für Betroffene sexualisierter Gewalt in evangelischer Kirche und Diakonie, angeboten durch die unabhängige Fachberatungsstelle bei sexuellem Missbrauch und sexualisierter Gewalt des Vereins Pfiffigunde Heilbronn e.V. . Kostenfrei und anonym.
Telefon: 0800 5040112, Terminvereinbarung für telefonische Beratung
Mo: 14.00 – 15.30 Uhr, Di bis Do: 10.00 – 12.00 Uhr
https://www.anlaufstelle.help/

Unabhängiges Hilfetelefon sexueller Missbrauch

0800 22 55 530, https://www.hilfe-portal-missbrauch.de/hilfe-telefon
Ein Angebot der Unabhängigen Beauftragten des Bundes für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs

Schutzkonzept gegen sexualisierte Gewalt des Kirchenkreises An der Ruhr

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