- Patenbescheinigung
Voraussetzung für das Patenamt ist daher die Zugehörigkeit zu einer christlichen Kirche. Diese weist man durch eine Patenbescheinigung nach. - Taufbescheinigung
- Konfirmationsbescheinigung
- Bescheinigung über Zugehörigkeit zur Evangelischen Kirche
Bitte beachten Sie: Der Kirchenkreis An der Ruhr kann nur Bescheinigungen über Taufen und Konfirmationen ausstellen, die in evangelischen Kirchengemeinden in Mülheim vollzogen wurden, bzw. über Kirchenmitgliedschaften, die in den hiesigen Gemeinden bestehen.
Dimissioriale
Oder möchten Sie vielleicht auswärts heiraten, eine Taufe, Konfirmation oder Beerdigung in einer anderen als Ihrer Wohnsitzgemeinde vornehmen lassen?
Dann benötigen Sie ein Dimissoriale. Diese Bescheinigung bekommen Sie bei Ihrer Gemeindepfarerrin / Ihrem Gemeindepfarrer. Die Kontaktadressen finden Sie auf unserer Webseite unter „Gemeinden“. Sie können Ihre/n Pfarrer/in auch in unserem Straßenverzeichnis finden.
Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an info@kirche-muelheim.de .