Ein neuen Superintendenten und einen neuen Skriba (zweiter Vertreter des Superintendenten) wählen die Abgeordneten der Kreissynode des Kirchenkreises An der Ruhr während der kommenden Synodentagung am Freitag, 10. November, und Samstag, 11. November, im Haus der Ev. Kirche / Altenhof. Weitere Punkte auf der Tagesordnung: die Neukonzeption der Notfallseelsorge zur Arbeit im regionalen Verbund mit Essen und Oberhausen, die Weiterführung der OGS-Arbeit durch das Diakonische Werk und die Höhe der Umlagefinanzierung des Kirchenkreises. Außerdem berichten die Arbeitsgruppen des Konsolidierungsprozesses (Verwaltung, Diakonie und Bildung sowie Jugend) und die AG Treibhausgasneutralität.
Turnusgemäß zur Herbstsynode steht auch der Bericht des Superintendenten auf der Tagesordnung, für Superintendent Gerald Hillebrand wird es der letzte Bericht in seiner Dienstzeit sein.
Für das Superintendentenamt kandidiert einzig Pfarrer Michael Manz (Lukaskirchengemeinde, bisher Skriba). Die Neuwahl ist nötig, da Superintendent Gerald Hillebrand nach sechs Jahren im Amt zum Jahresende in den Ruhestand eintreten wird. Für das Amt das Skriba kandidiert Pfarrer Christoph Pfeiffer (Kirchengemeinde Broich-Saarn, bisher 1. stellvertretender Skriba). Beide werden sich während der Kreissynode persönlich vorstellen.
Der Superintendent ist oberster Repräsentant eines jeden Kirchenkreises. Er leitet die Kreissynode und sitzt dem Kreissynodalvorstand (KSV) vor, der den Kirchenkreis zwischen den Tagungen der Kreissynode leitet. Der Superintendent ist verantwortlich für die Arbeit der kreiskirchlichen Einrichtungen und Dienste und führt Aufsicht über die Kirchengemeinden und Presbyterien.
Zu entscheiden haben die Synodalen auch über die künftige Höhe der Umlagefinanzierung des Kirchenkreises. Die Kirchenkreise der Evangelischen Kirche im Rheinland haben keine eigene Kirchensteuerhoheit und werden daher in einem internen Umlageverfahren durch die Gemeinden finanziert.
Ablauf
Die Synode tagt öffentlich. Die Tagung beginnt am Freitag, 10. November, 18 Uhr, mit einem Abendmahlsgottesdienst in der Petrikirche (Predigt: Superintendent Gerald Hillebrand). Während des Gottesdienstes werden auch die neuen Mitarbeitenden aus Kirchenkreis und Einrichtungen in ihren Dienst eingeführt. Die Konstituierung der Kreissynode erfolgt ab ca. 19.45 Uhr im Haus der Ev. Kirche / Altenhof (Eingang über den Innenhof, Althofstraße 9) und wird am Samstag, 11. November, ab 9 Uhr fortgesetzt. Am Samstagvormittag stellen sich die Kandidierenden für die Ämter des Superintendenten und des Skriba vor, anschließend findet die Wahl statt.
Stichwort: Synode
Die Kreissynode tagt mindestens einmal, oft zweimal im Jahr und ist das höchste Entscheidungsgremium, das „Parlament“, eines jeden Kirchenkreises. Zu den Synodalen zählen alle Pfarrerinnen und Pfarrer, sowie weitere gewählte Mitglieder aus den Gemeindepresbyterien (von den Gemeindegliedern gewählte Leitungsgremien). Die Synodalen entscheiden unter anderem über kreiskirchliche Finanzen, erarbeiten auch gemeinsame theologische und sozialethische Stellungnahmen und können Anträge an die Landessynode stellen. Die Synode verhandelt öffentlich. Zum Evangelischen Kirchenkreis An der Ruhr zählen rund 40.000 Gemeindeglieder.
- Annika Lante
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