Der Kirchenkreis An der Ruhr lädt zu einer außerordentlichen Tagung seiner Kreissynode am Mittwoch, 29. März, 19.30 Uhr, ins Haus der Evangelischen Kirche, Althofstraße 9, ein. Auf der Tagesordnung steht bei der Sondersitzung im März nur ein Thema. Die Abgeordneten entscheiden über den Vorschlag zur Verwaltungs-Fusion mit der Verwaltung des Kirchenkreises Oberhausen.
Ein neu zu gründender Verwaltungsverband soll die Verwaltungsaufgaben für die weiter bestehenden Kirchenkreise An der Ruhr und Oberhausen übernehmen. Ziel ist die langfristige Qualitätssicherung der kirchlichen Arbeit. Stelleneinsparungen sind mit dem Fusionsvorschlag nicht verbunden, alle Arbeitsverträge werden im Rahmen eines Betriebsüberganges übernommen.
Die Evangelische Kirchenverwaltung in Mülheim an der Ruhr ist Dienstleisterin für den Kirchenkreis und die sechs evangelischen Kirchengemeinden, sie begleitet die gemeindliche Gremienarbeit, bearbeitet Bau- und Vermögensangelegenheiten der Kirchengemeinden, bearbeitet gebündelt die Buchhaltung und Personalsachbearbeitung für die Kirchengemeinden.
Der Beschlussvorschlag ist von einer durch die Kreissynode beauftragte Arbeitsgruppe vorbereitet worden, auf den vergangenen Kreissynoden waren bereits Zwischenstände berichtet worden. Zeitgleich wird die Oberhausener Kreissynode sich mit einem gleichlautenden Beschlussvorschlag befassen.
Stichwort: Synode
Die Kreissynode tagt mindestens einmal, oft zweimal im Jahr und ist das höchste Entscheidungsgremium, das „Parlament“, eines jeden Kirchenkreises. Zu den Synodalen zählen alle Pfarrerinnen und Pfarrer, sowie weitere gewählte Mitglieder aus den Gemeindepresbyterien (von den Gemeindegliedern gewählte Leitungsgremien). Die Synodalen entscheiden unter anderem über kreiskirchliche Finanzen, erarbeiten auch gemeinsame theologische und sozialethische Stellungnahmen und können Anträge an die Landessynode stellen. Die Synode verhandelt öffentlich. Zum Evangelischen Kirchenkreis An der Ruhr zählen rund 40.000 Gemeindeglieder.
- Annika Lante
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