Pressemitteilung

Lieferkettengesetz kommt in der "light"-Version

Rheinischer Dienst für Internationale Ökumene

  • Nr. Für Menschenrechtsstandards entlang unternehmerischer Lieferketten hat sich der Rheinische Dienst für Internationale Ökumene eingesetzt. Nun ist ein Gesetz beschlossen - mit vielen Ausnahmen. Claudio Gnypek (RIO) sieht das als Etappenziel. 
  • 15.6.2021
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Der Bundestag hat nach langer Zeit der Beratung nun das Lieferkettengesetz verabschiedet, das Unternehmen auf Mindeststandards in der Einhaltung von Menschenrechte entlang ihrer Lieferkette verpflichtet. Auch Rheinische Dienst für Internationale Ökumene (RIO) hatte sich für ein solches Gesetz stark gemacht. Am 11. Juni hat nun das Gesetz den Bundestag passiert. Dabei sind die Anforderungen gegenüber dem ursprünglichen Entwurf abgeschwächt worden.

Bildungsreferent und Diakon Claudio Gnypek vom Rheinischen Dienst für internationale Ökumene: „Es ist schon ein Erfolg der Kampagne, dass es endlich überhaupt ein Lieferkettengesetz gibt. Das Gesetz verpflichtet Unternehmen, Verantwortung für die Menschen in ihren Lieferketten zu übernehmen. So wird den Unternehmen klar, dass sie von Beginn an dafür sorgen müssen, dass Sozialstandards eingehalten werden und nicht erst dann, wenn es zu Katastrophen wie dem großen Brand in der Rana Plaza Näherei 2013 in Bangladesch gekommen ist“.

Um die Lage langfristig zu verbessern, hat der Rheinische Dienst für internationale Ökumene gemeinsam mit anderen zivilgesellschaftlichen, gewerkschaftlichen und kirchlichen Organisationen in der bundesweiten Initiative Lieferkettengesetz mitgearbeitet. Während des Beratungsprozesses hat das RIO-Team gemeinsam mit Kolleg*innen der Evangelischen Kirche im Rheinland und der Westfälischen Landeskirche die lokalen Bundestagsabgeordneten der großen Koalition angeschrieben und um Unterstützung der Gesetzesinitiative geworben.

Das neue „Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten“ tritt 2023 in Kraft und erfasst zunächst Unternehmen ab 3.000, von 2024 an dann Unternehmen ab 1.000 Mitarbeiter*innen. Die Firmen müssen fortan bei direkten Zulieferern sowie anlassbezogen auch bei indirekten Zulieferern Risiken für Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörung ermitteln, Gegenmaßnahmen ergreifen und diese gegenüber dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) dokumentieren.

Im Beratungsprozess wurde das Gesetz an zahlreichen Stellen abgeschwächt. Es gilt für weniger Unternehmen, schränkt ihre Sorgfaltspflichten von stark ein und begründet keine zivilrechtliche Haftung mehr. „Wir sehen das als eine Etappe an, sind aber noch lange nicht am Ziel“, sagt Claudio Gnypek vom RIO. „Es reicht beispielsweise nicht, wenn die Regeln erst für Unternehmen mit einer vierstelligen Mitarbeiter*innenzahl greifen. Die EKD fordert zurecht, dass das Gesetz schon für Unternehmen ab 500 Mitarbeitenden gilt. Außerdem verweigert das neue Gesetz Betroffenen den Anspruch auf Schadensersatz und setzt leider kein Zeichen für den Klimaschutz in Lieferketten. Wir brauchen eine Regelung für die gesamte EU, die diese Mängel behebt.“

Dass die Kirche sich für ein Lieferkettengesetz einsetzt, liegt für Claudio Gnypek, Bildungsreferent und Diakon, auf der Hand. Er verweist auf die Geschichte vom biblischen Propheten Jeremia (Jeremia 22,3), der vom König von Juda, „Recht und Gerechtigkeit“, auch für „Fremdlinge, Witwen und Waisen“ forderte. Der König hatte seinen Palast mit Zwangsarbeit errichten lassen. Claudio Gnypek: „Als kirchliche Organisation setzen wir uns schon lange für weltweite Menschenrechte ein. Dass es dabei keine Unterschiede geben darf zwischen den einen Gottesgeschöpfen im globalen Norden und den anderen im globalen Süden, ist doch keine Frage. Gerade in unseren internationalen Partnerschaften erleben wir, wie wichtig das ist“.

Die Initiative Lieferkettengesetz, an der sich auch die evangelische Kirche beteiligt, hat sich seit September 2019 für ein starkes Lieferkettengesetz in Deutschland eingesetzt.
Die Initiative Lieferkettengesetz wird getragen von: Arbeitsgemeinschaft der Eine Welt-Landesnetzwerke in Deutschland e.V. (agl), Brot für die Welt, Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND), Christliche Initiative Romero e.V. (CIR), CorA-Netzwerk für Unternehmensverantwortung, Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB), European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR), Forum Fairer Handel e.V., Germanwatch e.V., Greenpeace e.V., INKOTA-netzwerk e.V., Bischöfliches Hilfswerk MISEREOR e. V., Oxfam Deutschland e.V., SÜDWIND e.V., ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft, WEED – Weltwirtschaft, Ökologie & Entwicklung e.V., Weltladen-Dachverband e.V., Werkstatt Ökonomie e.V.