Kreissynode: Jugendarbeit bündelt Kräfte am Altenhof

  • 13.6.2025

Beschlüsse zur Zukunft der Jugendarbeit und zur Verselbstständigung der Diakonie waren Schwerpunkte der Kreissynode An der Ruhr, die im Mülheimer Haus der Evangelischen Kirche (Altenhof) tagte.

Nach intensiver Vorbereitungszeit fassten die Abgeordneten zur Mülheimer Kreissynode, dem „Kirchenparlament“, einen Richtungsbeschluss zur Jugendarbeit. Wesentliche Personalressourcen (aus drei Gemeinden) und dem Kirchenkreis werden ab dem kommenden Jahr in einer gemeinsamen Anstellungsträgerschaft beim Kirchenkreis gebündelt. Der Kirchenkreis wird damit Arbeitgeber für Jugendleitende, die vorher in den Gemeinden angestellt waren. So soll künftig ein noch attraktiveres Angebot für Jugendliche aus der ganzen Stadt bereitgestellt werden. Auch nach der Neuaufstellung bleiben Jugendmitarbeitende weiter in den Gemeindezentren vor Ort aktiv, können sich aber besser untereinander vertreten. Zunächst beteiligen sich die Lukaskirchengemeinde sowie Broich-Saarn und die Vereinte Ev. Kirchengemeinde an diesem Modell, das offen ist, um weitere Gemeinden aufzunehmen. Die Bündelung der Kräfte ermögliche eine gezieltere Personalplanung in einem angespannten Arbeitsmarkt im Sozialsektor und angesichts zurückgehender Finanzmittel der Kirche, heißt es im Konzeptpapier, das die beauftragte Arbeitsgruppe der Kreissynode vorlegte. Die neue Konzeption wurde nach intensiver Diskussion beschlossen und tritt zum 1. Januar 2026 in Kraft.

Beschlussfassung auf der Kreissynode

Gleichfalls zum neuen Jahr 2026 wird mit der Verselbstständigung des Diakonischen Werkes zur Diakonisches Werk Mülheim an der Ruhr gGmbH eine weitere langfristig vorbereitete Veränderung wirksam. Im Zuge eines Betriebsübergangs wechseln alle Mitarbeitenden in die neue gGmbH. Bislang durch das Diakonische Werk genutzte Gebäude und Grundstücke werden an die neue gGmbH unentgeltlich übertragen. Ferner beschlossen die Kreissynodalen eine Liquiditätsausstattung für die neue gGmbH (inklusive des Haushaltes der Therapeutischen Wohngemeinschaft) in Höhe des Haushaltsvolumens für drei Monate. Außerdem gehen alle Forderungen sowie Rücklagen des Diakonischen Werks im Kirchenkreis auf die neue Gesellschaft über. Gesellschafter der Diakonisches Werk Mülheim an der Ruhr gGmbH sind die evangelischen Gemeinden des Kirchenkreises An der Ruhr.

Aus der Arbeit der Projektgruppe „Altes hinterfragen, Neues wagen“, berichtete Superintendent Manz. Die Prozessgruppe arbeitet seit Januar 2025. Dabei orientiert sie sich am „Lebenslaufmodell“ der Kirchenmitgliederschaft. Gleichzeitig bezieht die Arbeitsgruppe auch Rahmenbedingungen wie die schneller als prognostiziert sinkenden Mitgliederzahlen ein. Superintendent Michael Manz: „Eine Priorisierung unserer Arbeit ist notwendig und empfehlenswert. Dabei wollen wir nach Wegen suchen, Arbeit so zu gestalten, dass sie den Menschen nicht aus dem Blick verliert.“ Ziel der Arbeitsgruppe ist es, eine beschlussfähige Konzeption vorzulegen, die es ermöglicht, als Kirche weiter relevante Beiträge für eine sich wandelnde Gesellschaft zu erbringen.

Weiter auf der Tagesordnung der Kreissynode stand die Fortführung der regionalen Kooperation für das Schulreferat gemeinsam mit den Kirchenkreises Essen und Oberhausen. Aus dem regionalen Fachreferat heraus werden, so beschloss es die Mülheimer Kreissynode, auch weiter Angebote zur Fortbildung und Qualitätssicherung für Religionslehrende gemacht, außerdem ist der Schulreferent Kontaktperson der Kirche u.a. in kommunalen Gremien.

Per Wahl wurden außerdem einige Fachausschüsse des Kirchenkreises sowie eine Synodalbeauftragung nachbesetzt.

Christoph Hesse führte in die Diskussion zur Jugendarbeit ein.

Stichwort: Synode
Die Kreissynode tagt mindestens einmal, oft zweimal im Jahr und ist das höchste Entscheidungsgremium, das „Parlament“, eines jeden Kirchenkreises. Zu den Synodalen zählen alle Pfarrerinnen und Pfarrer, sowie weitere gewählte Mitglieder aus den Gemeindepresbyterien (von den Gemeindegliedern gewählte Leitungsgremien). Die Synodalen entscheiden unter anderem über kreiskirchliche Finanzen, erarbeiten auch gemeinsame theologische und sozialethische Stellungnahmen und können Anträge an die Landessynode stellen. Die Synode verhandelt öffentlich. Zum Evangelischen Kirchenkreis An der Ruhr zählen rund 37.000 Gemeindeglieder.

  • Annika Lante