Hohe pädagogische Standards, individuelle Förderung, wertorientierte Erziehung und Bildung, Chancengerechtigkeit sowie eine verlässliche Betreuung – dafür setzten sich die evangelischen KiTas in Mülheim ein. Durch die geplante Novelle des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) sieht die evangelische Kirche die Arbeit nach diesen Maximen in Frage gestellt. Das macht Superintendent Michael Manz in einem Schreiben an die Mülheimer Landtagsabgeordneten deutlich.
Initiiert wurde das Schreiben an die Politik durch die Arbeitsgemeinschaft Träger für Kindertagesstätten (TFK-AG), in der die evangelischen Landeskirchen in Nordrhein-Westfalen, die Diakonie Rheinland Westfalen Lippe, und Trägerverbände zusammenarbeiten.
In Mülheim an der Ruhr kooperieren evangelischen Kirchengemeinden eng mit den evangelischen KiTas auf ihrem Gebiet und bringen sich in der religionspädagogischen Zusammenarbeit in den Alltag der Einrichtungen ein. Die meisten evangelischen KiTas in Mülheim befinden sich in Trägerschaft des Evangelischen KiTa-Verband an Emscher und Ruhr, weitere in Trägerschaft der Graf-Recke-Stiftung und der Bethanien Diakonissen-Stiftung. Die Evangelische Markuskirchengemeinde Mülheim betreibt ihre KiTa in Eigenregie. (Eine Übersicht ist zu finden auf https://kirche-muelheim.de/kita/)
Der Gesetzesentwurf für das neue KiBiz wurde im Januar in den Landtag eingebracht. Im legislativen Prozess können nun die Abgeordneten noch Änderungen einbringen. Darum bittet die evangelische Kirche nun die die Politiker*innen. „Die seit Anfang des Jahres 2026 geführten Gespräche zwischen der Landesregierung, den Spitzenverbänden der Freien Wohlfahrt und den Kirchen haben dazu geführt, dass einzelne Punkte im nun vorliegenden Gesetzentwurf konstruktiv verändert wurden. Etliche Punkte sind aus unserer Sicht jedoch weiterhin kritisch zu bewerten“, heißt es in dem Schreiben.
Als konkrete Kritik am Gesetzesentwurf wird aufgeführt:
- „Besonders kritisch sehen wir die geplante Einführung von Kern- und Randzeiten mit einem begrenzten Einsatz von Fachkräften sowie die weiteren Überschreitungsmöglichkeiten der Gruppengrößen. Ohne ausreichende qualifizierte Personalstunden wird unseres Erachtens eine nachhaltige Stabilisierung der Öffnungszeiten nicht gelingen. Vielmehr ist zu befürchten, dass die Belastung der Mitarbeitenden weiter steigt und die Attraktivität des Arbeitsfeldes zusätzlich sinkt.“
- „Auch die gewachsenen Anforderungen im Bereich der inklusiven Arbeit mit Kindern mit und ohne Behinderung können unter den vorgesehenen Rahmenbedingungen kaum noch bewältigt werden. Die geplante Umverteilung von Finanzmitteln führt zudem dazu, dass insbesondere kleinere Einrichtungen mit ein, zwei oder drei Gruppen die bisherigen Kita-Helfer*innen nicht mehr werden halten können, obwohl gerade in kleineren Einrichtungen zusätzliche Unterstützung dringend benötigt wird.“
- „Neben der Sorge um einen Qualitätsabbau beschäftigt uns als kirchliche Träger vor allem, dass der Gesetzentwurf – trotz zusätzlicher Finanzmittel – weiterhin kein annähernd realistisches und tragfähiges Finanzierungssystem schafft. (…) Der gesetzlich festgeschriebene Trägeranteil ist für viele kirchliche Träger seit langem nicht finanzierbar. Angesichts schwindender Finanzkraft der Kirchen wird sich diese Problematik deutlich verschärfen. Ohne ausreichende und steigende freiwillige Zuschüsse der Kommunen käme es zu einem erheblichen Abbau von Kindertageseinrichtungen. In der Folge setzt sich auch unter dem revidierten KiBiz die Zwangslage für Träger, Kommunen und Landkreise fort, in komplizierten, regelmäßig wiederkehrenden und langwierigen Prozessen Zuschussvereinbarungen zu verhandeln. Angesichts der krisenhaften Situation vieler kommunaler Haushalte bedeutet dies ein erhebliches Maß an Unsicherheit und zudem einen immensen administrativen Aufwand auf allen Seiten.“
