Kreissynode beschließt Verwaltungsverband An der Ruhr und Oberhausen

Der Kirchenkreis An der Ruhr gründet einen gemeinsamen Verwaltungsverband mit dem Ev. Kirchenkreis Oberhausen. Das hat die Kreissynode An der Ruhr auf einer Sondertagung beschlossen. Geplant ist, dass der neue Verband zum 1. Januar 2024 seine Arbeit aufnimmt.

„Die Notwendigkeit dieses Prozesses ist uns allen bewusst. In Sondierungen waren wir einige Zeit unterwegs. Nach der letzten Herbstsynode haben wir noch einmal intensiver beraten und schließlich hat alles dafür gesprochen, die Partnerschaft mit Oberhausen zu suchen“, erläuterte Superintendent Hillebrand auf der Kreissynode die Schritte zur Verwaltungsfusion. Eingehend dargestellt wurden sie für die Synodalen in einer Präsentation von Unternehmensberater Dr. Torsten Sundmacher, der den Kirchenkreis im laufenden Prozess begleitet.  Ziel ist die langfristige Qualitätssicherung der kirchlichen Arbeit in der Verwaltung. Stelleneinsparungen sind mit dem Fusionsvorschlag nicht verbunden, alle Arbeitsverträge werden im Rahmen eines Betriebsüberganges übernommen. In der Verwaltung des Kirchenkreises An der Ruhr sind 36 Mitarbeitende auf 31,23 Stellen beschäftigt.

Der Beschluss auf der Mülheimer Kreissynode fiel einstimmig. „Ich freue mich sehr über das Ergebnis. Das zeigt das Vertrauen der Synodalen in den eingeschlagenen Weg“, sagte Superintendent Gerald Hillebrand.

Synodalältester Michael Meister stellte den Beschlussvorschlag vor.
Synodalältester Michael Meister stellte den Beschlussvorschlag vor.

Zugleich stimmte die Kreissynode An der Ruhr dem Fahrplan für die Verwaltungsfusion zu: Für die reguläre Frühjahrssynode im Juni sollen als nächster Schritt ein Satzungstext für den Verwaltungsverband, ein Kostenverteilschlüssel und Eckpunkte der Organisation des Verbandes erarbeitet und als Beschlussvorschlag eingebracht werden.

Eine mit Mülheimer und Oberhausener Vertretern paritätisch besetzte Arbeitsgruppe wird den weiteren Verwaltungs-Fusionsprozess begleiten. Je ein Mitglied der Mülheimer und Oberhausener Mitarbeitendenvertretung sind mit beratender Stimme Teil dieser Arbeitsgruppe. Sie wird zusätzlich durch externe Beratung unterstützt.

Die Mülheimer Synodalen betonten in ihrem Beschluss außerdem, weiter einen engen Austausch mit benachbarten Kirchenkreisen zu pflegen, um zukunftsorientierte Lösungen für gemeinsame Fragen zu finden.

Die Kreissynode tagt mindestens einmal, oft zweimal im Jahr und ist das höchste Entscheidungsgremium, das „Parlament“, eines jeden Kirchenkreises. Zu den Synodalen zählen alle Pfarrerinnen und Pfarrer, sowie weitere gewählte Mitglieder aus den Gemeindepresbyterien (von den Gemeindegliedern gewählte Leitungsgremien). Die Synodalen entscheiden unter anderem über kreiskirchliche Finanzen, erarbeiten auch gemeinsame theologische und sozialethische Stellungnahmen und können Anträge an die Landessynode stellen. Die Synode verhandelt öffentlich. Zum Evangelischen Kirchenkreis An der Ruhr zählen rund 40.000 Gemeindeglieder.

Superintendent Hillebrand vor dem Plenum der Sondersynode.
Superintendent Hillebrand vor dem Plenum der Sondersynode.

  • 30.3.2023
  • Annika Lante
  • Red