+ + + In der u. a. Pressemitteilung haben wir über den Bruch des Kirchenasyls in der Kirchengemeinde Lobberich/Hinsbeck informiert. Dabei wurde fälschlicherweise davon ausgegangen, dass die Ausländerbehörde des Kreises Viersen zuständig war. Tatsächlich aber hat die Ausländerbehörde der Stadt Viersen die Maßnahme gegen das kurdische Ehepaar vollzogen.
Inzwischen ist das Schreiben, mit dem die Evangelische Kirche im Rheinland gegen diese gewaltsame Beendigung des Kirchenasyls und die Verletzung von gültigen Vereinbarungen im Umgang mit Fällen von Kirchenasyl protestiert hat, der für die städtische Ausländerbehörde zuständigen Bürgermeisterin Sabine Anemüller zugeschickt worden. + + +
Düsseldorf/Kreis Viersen. Gegen die gewaltsame Beendigung eines Kirchenasyls durch die Ausländerbehörde des Kreises Viersen hat die Evangelische Kirche im Rheinland scharf protestiert. „Wir sind über das Vorgehen erschüttert und protestieren gegen diesen gewaltsamen Bruch des Kirchenasyls“, schreibt Oberkirchenrätin Dr. Wibke Janssen, Leiterin der Abteilung Theologie und Ökumene, in einem Protestbrief an den zuständigen Landrat Dr. Andreas Coenen.
Das kurdische Ehepaar (43 und 34 Jahre alt) wurde am frühen Morgen des vergangenen Montags, 10. Juli 2023, von Beamtinnen der Ausländerbehörde Viersen im Rahmen einer unangekündigten Hausdurchsuchung in Räumen der Evangelischen Kirchengemeinde Lobberich/Hinsbeck festgenommen. Der anschließende Versuch der Abschiebung vom Flughafen Düsseldorf wurde von der Bundespolizei abgebrochen. Das Paar befindet sich nun in der Abschiebehaftanstalt Darmstadt. Die beiden waren 2021 aus dem Irak geflohen und seit Ende Mai 2023 im Kirchenasyl.
Das Vorgehen ignoriert bestehende Vereinbarungen zum Kirchenasyl
Es gehe ihr nicht um die Beurteilung des komplexen juristischen Sachverhaltes, so Wibke Janssen, die hauptamtliches Mitglied der Kirchenleitung der Evangelischen Kirche im Rheinland ist. Aber: „Die Art und Weise des Vorgehens der Ausländerbehörde ignoriert alle Vereinbarungen zwischen der Evangelischen Kirche und dem Land NRW im Zusammenhang mit Kirchenasylen“, schreibt die Oberkirchenrätin an den Landrat. Vor dem unangekündigten Bruch des Kirchenasyls durch die Ausländerbehörde des Kreises Viersen habe es keinerlei diesbezügliche Kommunikation oder Versuche seitens der Behörde gegeben, eine andere Lösung für die Situation dieses Kirchenasyls zumindest zu sondieren. „Genau das ist in konflikthaften Situationen aber bewährte Praxis und mit dem Land NRW so vereinbart“, unterstreicht Janssen.
Kirchenasyl nach reiflicher Prüfung gewährt
Kirchengemeinden gewährten Schutzsuchenden Kirchenasyl nach reiflicher Prüfung des Sachverhalts. Auch im vorliegenden Fall gebe es gewichtige Gründe, die die Kirchengemeinde bewogen hätten, dem Ehepaar Kirchenasyl zu gewähren, so Oberkirchenrätin Janssen. „Bei allen unterschiedlichen Einschätzungen von Kirchenasylen erwarten wir von den Behörden das Einhalten der vereinbarten Kommunikationswege. Diese bisherige Verlässlichkeit haben wir positiv als Ausdruck des Respekts gegenüber den Schutzsuchenden, den kirchenasylgewährenden Gemeinden und der Praxis des Kirchenasyls erfahren. Auf verlässliche Kommunikation zu setzen, ist der Tenor aller Verabredungen zum Kirchenasyl auf Bundesebene mit dem Bundesministerium des Inneren und dem BAMF sowie auf Landesebene mit der Landesregierung.“ Die Einhaltung der bewährten Verabredungen haben die Fachleute der rheinischen Kirche auch gegenüber dem nordrhein-westfälischen Innenministerium angemahnt. Den Landrat des Kreises Viersen fordert Janssen auf: „Ich bitte Sie, bei Ihrer Ausländerbehörde darauf zu drängen, zu einer vertrauensvolleren Zusammenarbeit zurückzukehren.“